Der Pachtvertrag

des Stadtverbandes Essen der
Kleingärtnervereine e. V.

                        

2. Pachtdauer

3. Pachtzins
4. Pfandrecht des Verpächters
5. Haftung
6. Kündigung
7. Kündigungsentschädigung
8. Pächterwechsel
9. Verstöße und missbräuchliche Nutzung
10. Nebenabreden
11. Sonstiges
12. Verhältnis zu anderen Bestimmungen
13. Bindung des Vertrages
14. Gerichtsstand
15. Bekanntmachungen
16. Pächterversammlung
17. Änderungen von Gesetzen / Verordnungen
18. Inkrafttreten


Der Zwischenpächter *(Unterschriften nach Satzung des Vereins / Zwischenpächters)

 


Erläuterungen:

Verpächter: Verpächter im Sinne diese Pachtvertrages ist der Stadtverband Essen der Kleingärtnervereine e. V. als Dachverband der Zwischenpächter.

Zwischenpächter: Zwischenpächter ist mit juristischer Wirksamkeit der Verein, bei dem der Pächter Mitglied ist.

Pächter (Unterpächter): Pächter ist der Nutzer der gepachteten Parzelle als Mitglied des Vereins.