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Hinweise für neue Mitglieder | |
| Wir sind Kleingärtner geworden!
Unser Traum ist in Erfüllung gegangen! Was nun? |
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| Sie sind Teil einer Gemeinschaft geworden, die Sie noch nicht genau kennen. Zunächst einmal können Sie in aller Ruhe mit den Gartennachbarn Kontakt aufnehmen, um einen ersten Einstieg ins Vereinsleben zu finden. In einer Gemeinschaft gibt es aber nicht nur freundschaftliche Beziehungen, sondern jeder hat auch Rechte und Pflichten. Damit Sie in Ihrem (neuen) Kleingarten in Ruhe alt werden können, sollten Sie sich frühzeitig auch damit vertraut machen. | |
| J.W. von Goethe sagte: "Gärten sind Partner fürs ganze Leben, die nie langweilig sind und uns jung erhalten." | |
| An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige
grundlegende Informationen zu diesem Thema geben:
Pflichten und Rechte eines
Kleingärtners Deshalb ist der Kleingärtner verpflichtet:
Durch den Bezug unserer Verbandszeitschrift
"Der Grüne Bote" können Sie sich ständig über alle Fragen des
Kleingartenwesens aktuell informieren und neue Anregungen für Ihr
kleingärtnerisches Tun holen. | |
| Zur Bebauung
eines Kleingartens
Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher
Ausführung mit höchstens 24 qm Grundfläche einschließlich überdachtem
Freisitz zulässig. Es ist nur ein Baukörper erlaubt. Ausnahme sind alle
bis 03.10.1990 rechtmäßig errichteten Bauten. Diese haben laut §20a
Bundeskleingartengesetz Bestandsschutz. Die Kündigung des Pachtverhältnisses Die Kündigung des Pachtverhältnisses ist nur
für den 30. November eines Jahres zulässig und hat spätestens bis zum
dritten Werktag im August zu erfolgen. Sie bedarf der schriftlichen
Form. | |
| Und noch ein Tipp: Lassen Sie sich Gartenbücher zum Geburtstag und anderen festlichen Anlässen schenken. Aus der Fachliteratur lernt man schnell wie man richtig gärtnert. | |
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Der Stadtverband Essen der
Kleingärtnervereine e. V. führt regelmäßig Kurse für neue Pächter in seinem
Schulungszentrum |
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Bei diesen Treffen haben Sie
die Möglichkeit vollkommen wertfrei und unabhängig von der Meinung Ihrer
Nachbarn, guten Bekannten oder auch Ihres Vorstandes in Ihre Rechte und
Pflichten eingeführt zu werden. In entspannter Atmosphäre können hier
Erfahrungen ausgetauscht werden, Sie haben die Möglichkeit andere
neue Pächter zu treffen und erhalten viele nützliche, interessante
Anregungen und Hinweise. |
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