Hinweise für neue Mitglieder

Wir sind Kleingärtner geworden!

Unser Traum ist in Erfüllung gegangen!

Was nun?

Sie sind Teil einer Gemeinschaft geworden, die Sie noch nicht genau kennen. Zunächst einmal können Sie in aller Ruhe mit den Gartennachbarn Kontakt aufnehmen, um einen ersten Einstieg ins Vereinsleben zu finden. In einer Gemeinschaft gibt es aber nicht nur freundschaftliche Beziehungen, sondern jeder hat auch Rechte und Pflichten. Damit Sie in Ihrem (neuen) Kleingarten in Ruhe alt werden können, sollten Sie sich frühzeitig auch damit vertraut machen.
J.W. von Goethe sagte: "Gärten sind Partner fürs ganze Leben, die nie langweilig sind und uns jung erhalten."
An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige grundlegende Informationen zu diesem Thema geben:

Pflichten und Rechte eines Kleingärtners
Als Kleingärtner sind Sie natürlich nicht nur Besitzer eines Gartens, sondern Teil der Gemeinschaft der Kleingärtner. Zum öffentlichen Teil der Kleingartenanlagen gehören oftmals gemeinschaftliche Einrichtungen wie Vereinshäuser, Wege, Außenzäune, Sitzgruppen, Kinderspiel- und Sportplätze, all dies dient dem Kleingartenzweck im weitesten Sinne.
Aus all dem ergeben sich für ein gesundes Vereinsleben und eine gute Nachbarschaft auch Rechte und Pflichten, wie sie in den Satzungen und Gartenordnungen der Vereine festgeschrieben sind. Denn ohne Gesetze und Verordnungen kommt auch die Gemeinschaft der Kleingärtner nicht aus.

Deshalb ist der Kleingärtner verpflichtet:

  •  zur Erfüllung aller sich aus dem Pachtvertrag, der Kleingartenordnung und den Vereinsbeschlüssen ergebenden Verpflichtungen,
  • die Mitgliedschaft im Verein wahrzunehmen,
  • an den Versammlungen teilzunehmen,
  • seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen (Pacht, Beitrag usw.),
  • sich an der Gemeinschaftsarbeit zu beteiligen,
  • gute Nachbarschaft zu pflegen,
  • die kleingärtnerische Nutzung des Gartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes zu sichern,
  • zur naturnahen Nutzung des Kleingartens und zu umweltgerechtem Verhalten.

Durch den Bezug unserer Verbandszeitschrift "Der Grüne Bote" können Sie sich ständig über alle Fragen des Kleingartenwesens aktuell informieren und neue Anregungen für Ihr kleingärtnerisches Tun holen.
 

Zur Bebauung eines Kleingartens

Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 qm Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig. Es ist nur ein Baukörper erlaubt. Ausnahme sind alle bis 03.10.1990 rechtmäßig errichteten Bauten. Diese haben laut §20a Bundeskleingartengesetz Bestandsschutz.
Für alle baulichen Maßnahmen im Garten sind Genehmigungen des Vereins und gegebenenfalls der zuständigen Ämter einzuholen.
Im Kleingarten ist ein künstlich angelegter Teich, der als Feuchtbiotop gestaltet werden sollte, bis zu einer Größe von 4 qm und flachem Randbereich zulässig.
Ein freistehendes Kleingewächshaus und Frühbeetkästen dürfen nach Zustimmung des Vorstandes errichtet werden.

Die Kündigung des Pachtverhältnisses

Die Kündigung des Pachtverhältnisses ist nur für den 30. November eines Jahres zulässig und hat spätestens bis zum dritten Werktag im August zu erfolgen. Sie bedarf der schriftlichen Form.
Der Vorstand sichert die Wertermittlung der Anpflanzungen und Anlagen auf Grundlage der "Richtlinien für die Wertermittlung in Kleingärten beim Pächterwechsel", erarbeitet vom Stadtverband Essen der Kleingärtnervereine e. V. in Zusammenarbeit mit der Stadt Essen.
Die Pflicht des abgebenden Pächters zur Wertermittlung ergibt sich aus dem Bundeskleingartengesetz und dem Kleingartenpachtvertrag. Die Übernahme des Gartens durch einen neuen Pächter erfolgt auf Grundlage eines zwischen den Partnern abgeschlossenen Kaufvertrages. Ein eigenständiger Kauf ist nicht statthaft.

Und noch ein Tipp:
Lassen Sie sich Gartenbücher zum Geburtstag und anderen festlichen Anlässen schenken. Aus der Fachliteratur lernt man schnell wie man richtig gärtnert.

Der Stadtverband Essen der Kleingärtnervereine e. V. führt regelmäßig Kurse für neue Pächter in seinem Schulungszentrum
in der Schnütgenstraße 17, 45276 Essen, durch.

Bei diesen Treffen haben Sie die Möglichkeit vollkommen wertfrei und unabhängig von der Meinung Ihrer Nachbarn, guten Bekannten oder auch Ihres Vorstandes in Ihre Rechte und Pflichten eingeführt zu werden. In entspannter Atmosphäre können hier Erfahrungen ausgetauscht werden, Sie haben die Möglichkeit  andere neue Pächter zu treffen und erhalten viele nützliche, interessante Anregungen und Hinweise.
Damit Sie Ihren Kleingarten genießen und in Ruhe alt werden können!