Die Gartenordnung

des Stadtverbandes Essen der
Kleingärtnervereine e. V.

Diese Kleingartenordnung wurde gemeinsam erstellt vom Stadtverband Essen der Kleingärtnervereine e. V. und der Stadt Essen als Generalverpächter. Sie ist mit den privaten Verpächtern abgestimmt.


Präambel

Kleingärten sind Bestandteile des öffentlichen Grünflächensystems der Stadt Essen. Sie werden in der Regel mit öffentlichen finanziellen Mitteln angelegt und gefördert.

Von den Kleingärtnern müssen Verpflichtungen übernommen werden, die nachfolgend niedergelegt sind. Basis der Verpflichtungen ist das Bundeskleingartengesetz, die örtlichen Ordnungen, die Verträge mit den Bodeneigentümern (z. B. Generalpachtvertrag mit der Stadt Essen) und dem Stadtverband Essen der Kleingärtnervereine e. V.

Jeder Kleingärtner und jede Kleingärtnerin muss die Natur achten, schützen und sorgfältig mit ihr umgehen, im Sinne des Bundeskleingartengesetzes.

Im Bundeskleingartengesetz heißt es: "Umwelt, Natur und Landschaftsschutz sind zu berücksichtigen."

1. Kleingärtnerische Nutzung


2. Gestaltung und Pflege


3. Bauliche Einrichtungen

Es gilt die Erläuterung des Begriffes "bauliche Einrichtungen" nach dem Bundeskleingartengesetz


4. Gemeinschaftliche Einrichtungen


5. Wegebenutzung und -unterhaltung / Begleitgrün




6. Wasserversorgungsanlage



7. Stromversorgungsanlage / Stromversorgung der Anlage mit Arbeitsstrom



8. Abfallbeseitigung



9. Allgemeine Ordnung


10. Zutrittsrecht




11. Gemeinschaftsarbeit



12. Sonstiges




Diese Kleingartenordnung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.

Beschlossen auf der Jahreshauptversammlung 1998.


Erläuterungen:

Verpächter: Verpächter im Sinne diese Pachtvertrages ist der Stadtverband Essen der Kleingärtnervereine e. V. als Dachverband der Zwischenpächter.

Zwischenpächter: Zwischenpächter ist mit juristischer Wirksamkeit der Verein, bei dem der Pächter Mitglied ist.

Pächter (Unterpächter): Pächter ist der Nutzer der gepachteten Parzelle als Mitglied des Vereins.